Richtlinien
Boßeln
Grundsätze:
Wichtig: Erst kommt der Straßenverkehr, dann der Boßelsport. Die Verkehrssicherheit hat absoluten Vorrang. Die Straßengenehmigungen sind zu beachten!
I. Allgemeines zur Wettkampfdurchführung
1. Reihenfolge / Auswechslung von Spielern
Während des gesamten Wettkampfes muss die festgelegte Reihenfolge der eingesetzten Werfer eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung der Reihenfolge wird jeder ausgelassene Wurf als geworfen gewertet. Der ausgeführte Wurf behält seine Gültigkeit.
Die Mannschaft kann jederzeit Ersatzwerfer einwechseln. Wie die Mannschaft wechselt, bleibt ihr überlassen - z. B. alle Werfer in eine Gruppe oder 1 Werfer in jeder Gruppe (Anzahl siehe 2a).
Ein Ersatzwerfer kann nur den Platz eines ausgeschiedenen Werfers einnehmen. Eine zeitliche Verzögerung darf durch das Auswechseln nicht erfolgen.
Ist das Auswechselkontingent erschöpft und weitere Werfer fallen aus (z.B. wegen Verletzung), muss die betreffende Mannschaft / Gruppe reduziert (z.B. 3 Werfer gegen 4 Werfer) weiter werfen. Ein verletzter Werfer darf nach einer "Behandlungsphase" wieder eingesetzt werden.
Die nicht absolvierten Würfe werden der "reduziert" werfenden Gruppe mit jeweils einem Wurf (gilt als geworfen) belastet.
Ein ausgewechselter Werfer darf im laufenden Wettkampf nicht wieder eingesetzt werden.
2. Wettkampfabbruch
Wird ein Wettkampf abgebrochen (Witterungsbedingungen, Unfall u.a.), erfolgt eine Neuansetzung des Wettkampfes. Das Ergebnis des abgebrochenen Wettkampfes zum Zeitpunkt des Abbruchs wird nicht gewertet, unabhängig davon, wie weit der Wettkampf "fortgeschritten" ist.
3. Spielgemeinschaften
Spielgemeinschaften (SG) von zwei Vereinen oberhalb der Kreisebene sind zugelassen in allen männlichen und weiblichen Jugendklassen sowie den Altersklassen Männer IV - V und Frauen III - IV.
Die SG sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf 1 Wettkampfjahr befristet.
4. Gemischte Gruppen
Männliche / weibliche Mischgruppen sind oberhalb der Kreisebene nicht erlaubt, ausgenommen alle Jugendklassen bei Mannschaftsmeisterschaften.
Eine gemischte Gruppe wird unabhängig von der Verhältniszahl "weiblich" / "männlich" den männlichen Klassen zugeordnet.
5. Doppelstarts
Doppelstarts oberhalb der Kreisebene sind nicht erlaubt. Ein Einsatz auf Kreisebene ist bei Doppelstarts nicht zu berücksichtigen.
Ein Spieltag ist der Kalendertag, an dem er laut Spielplan angesetzt ist. Vorgeholte oder nachgeholte Wettkämpfe zählen zu dem Spieltag des ursprünglichen Spieltages laut Spielplan. Ein Jugendwerfer kann außerhalb seiner Mannschaft, auch innerhalb einer Woche, in einer Erwachsenenmannschaft der Frauen I und Männer I ohne Nachteil eingesetzt werden.
6. Wettkampfgerät / Kontrolle
Alle eingesetzten Wettkampf- / Sportgeräte haben den Richtlinien des FKV zu entsprechen und sind zu kontrollieren. Die Kontrolle erfolgt nach Maßgabe der Wettkampfleitung. Eine Maßkontrolle der eingesetzten Kugel steht dem Gegner vor, während und nach dem Wettkampf zu.
7. Boßelkugeln / Beschaffenheit
a) Das Sportgerät Kunststoffboßel (sogen. Holzkugel) besteht aus Duroplast mit Baum- wollgewebe verstärkt (Hartgewebe). Die Boßel müssen schwarz sein.
b) Das Sportgerät Gummiboßel ist eine aus Kautschukmischung auf Basis Natur - und Butadienkautschuk mit Füll - und Hilfsmitteln. Die Farbe ist rot (RAL 3018). Die Boßel müssen mit einem "FKV 4-Punkt - Emblem" versehen sein, für das Markenschutz besteht.
c) Eisenkugeln müssen mit „28“ bzw. 280Z gekennzeichnet sein.Gewicht: 800 g ( +/- 6 g)
Die Embleme müssen gut lesbar sein. Manipulationen an Boßel werden durch das zuständige Sportgericht geahndet.
8. Sportgeräte / Boßel
Die Messung erfolgt ausschließlich mit vom Friesischen Klootschießer Verband e.V. zur Verfügung zu stellenden Messlehren.
9. Anlauf, Abwurf und Wettkampffortführung
a) Jede Mannschaft bzw. jeder Teilnehmer ist für die Bereitstellung ihrer / seiner Boßel und eines Boßelsuchers verantwortlich. Die Boßel sind auf Verlangen dem gegnerischen Gruppenführer vorzuzeigen. Gleiches gilt für eingewechselte Boßel. Ausgewechselte Boßel dürfen im gleichen Wettkampf nicht wieder eingesetzt werden.
Bei Mannschaftswerfen ist pro Gruppe eine Ersatzboßel mitzuführen. Jede Gruppe darf jeweils nur eine Boßel bzw. Ersatzboßel einsetzen. Bei Verlust der Boßel und der Ersatzboßel ist der Einsatz weiterer Ersatzboßel, auch der bereits ausgewechselten Boßel, erlaubt. Weitere Ersatzkugeln hat bei Verlust der Gastgeber zu überlassen.
Verlorene Boßelkugeln sind während eines Wettkampfes nach ca. 15 Minuten zu ersetzen.
b) Es gilt der Boßelwurf. Der sog. Flüchterschlag (Ausnahme Eisenkugel) ist nicht erlaubt.
c) Der gastgebende Verein wirft an.
Nach den Anwürfen beim Start erfolgen die weiteren Abwürfe an den Stellen, wo die Kugeln die größte Weite erreicht haben, im rechten Winkel zur Wurfstrecke. Der zurückliegende Werfer wirft zuerst. Wirft der vorne liegende Werfer zuerst, ist dessen Wurf ungültig. Die Boßel " kommt " zum Abwurfpunkt zurück. Die Werferreihenfolge wird mit dem nachfolgenden Werfer fortgesetzt.
Anlaufbeginn, Anlauf und Abwurf müssen auf der sichtbaren Fahrbahn erfolgen, die der Wurfstrecke entspricht. Die Boßel muss in Wurfrichtung (Straßenführung) geworfen werden.
Die Boßel wird rechtwinklig zur Straßenführung aufgenommen (Ausnahme Peilpunktkurven).
In einer Kurve mit Gabelung (abzweigenden Straßen, Wegen, Plätzen und Einfahrten sowie parallel daneben verlaufenden Straßen) muss und in einer engen Kurve sollte innen ein Peilpunkt angebracht werden, der als Ausgangspunkt einer Peilung zur Boßel dient. Es wird in beide Wurfrichtungen gepeilt (Hin-und Rücktour). Außerdem ist ein Mess-, bzw. Peilbereich (Beginn und Ende) zu markieren. Kleine Punkte/Striche außen zeigen den eigentlichen Straßenverlauf an. Der nächste Abwurf erfolgt rechtwinklig zur Wurfbahn vom Schnittpunkt Peillinie Außenkurve. Liegt der Abwurfpunkt (auch wenn die Boßelkugel unten liegen geblieben ist und nicht gepeilt werden muss) innerhalb dieses Bereiches, (schraffierte Fläche) muss die Boßel auf der sichtbaren Fahrbahn aufgesetzt werden.
Ein Zurücklegen des Abwurfpunktes, um diese Regelung zu umgehen, ist unzulässig. Ein Vorlegen der Kugel durch Peilung ist nicht erlaubt. Wo so etwas auftreten sollte, ist rechtwinklig zur Straße zu messen (Skizze).
Die Abwurfstelle ist vom Werfer für den Gegner deutlich sichtbar zu machen. Übertreten ist nicht erlaubt. Ein Verstoß wird als ungültiger Wurf gewertet.
d) Bei Boßelaufnahmen (Änderung oder Unterbrechung der Boßel - Streckenführung, Kurven) wird die Differenz zwischen den erreichten Weiten der beiden Gruppen gemessen. Die zurück liegende Gruppe beginnt auf der weiterführenden Strecke am Wieder- anwurfpunkt, die führende Gruppe entsprechend den gemessenen Metern (Vorsprung) weiter vorn. Sobald die Boßel der führenden Gruppe den Boßel-Aufnahmepunkt überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.
Die Boßelaufnahme- und Wiederanwurfpunkte müssen in ausreichender Länge (Wurfmöglichkeit beachten) ausgezeichnet werden.
e) Bei der Wendemarkierung (deutlich markiert) wird umgeholt; die Gruppen tauschen dann die Abwurfstellen und evtl., bei Mannschaften mit nur einer Gruppe, das Wurfgerät (Gummi auf Holz), sobald die Boßel der führenden Gruppe / Mannschaft vollständig die Wendemarkierung überschritten hat. Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Wendemarkierung überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.
Bei Wurfstrecken ohne (Rundkurs) oder mit mehr als einer Wende muss ein Streckenmittelpunkt (Wurfgerätewechsel) festgelegt werden. Beidseitiger Kugelwechsel erfolgt, wenn die führende Gruppe diesen Punkt überworfen hat.
f) Sobald die Boßel der führenden Gruppe die Ziellinie überschritten hat, darf die zurückliegende Gruppe nicht mehr werfen.
Die führende Gruppe hat die Wende - und Ziellinie zu überwerfen, auch wenn die zurück liegende Gruppe diese bereits überworfen haben sollte.
Es ist danach möglich, dass beide Kugeln über die Wende - bzw. Ziellinie kommen. Kommt die führende Gruppe als erste über die Ziellinie, ist der Wettkampf beendet. Die zurück liegende Gruppe darf nicht mehr werfen.
Damit keine Fehler beim Aufmaß der Meterdifferenz entstehen, sollte die Wurfbahn am Ziel in ausreichender Länge (Wurfmöglichkeit) ausgezeichnet sein: In ausreichender Länge (je nach Wurfmöglichkeit) vor dem Ziel mit der Auszeichnung Meter für Meter beginnen. Jeder Meter ein kleiner Punkt, alle 5 Meter ein kurzer Strich und alle 10 Meter jeweils ein Strich und eine Zahl.
Das Ziel muss deutlich markiert sein.
Nach dem Ziel fortlaufend (noch ein Wurf) wie vor weitermarkieren. Nicht am Ziel wieder mit Null beginnen, sondern die Meterzahl fortlaufend weiter auszeichnen. Wenn keine Markierung vorhanden ist, ist ein Messrad vom Gastgeber bereitzuhalten. Die Messung erfolgt in Wurfrichtung auf der rechten Straßenseite.
Die Start -, Wende - und Zielmarkierungen sollen nicht im Kurvenbereich und dürfen nicht in gleicher Höhe mit markanten örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbäume, Leitpfähle u. ä. liegen.
10. Gültigkeit der Würfe
Ein Wurf ist gültig, wenn das Wurfgerät aus dem Anlauf heraus in Wurfrichtung die Hand des Werfers verlassen und die Abwurfmarkierung überschritten hat. Ungültig ist ein Wurf, wenn zum Zeitpunkt des Abwurfs die Abwurfmarkierung von dem Werfer mit einem Fuß überschritten war.
Ungültige Würfe dürfen vom gleichen Werfer nicht wiederholt werden. Der Wettkampf wird vom nächstfolgenden Werfer an gleicher Position fortgesetzt.
Wurfgeräte, die in Wurfrichtung von Mitgliedern der eigenen Mannschaft bzw. von Angehörigen des eigenen Vereins angehalten oder abgeleitet werden, (auch Kleidungsstücke, Wettkampfgeräte etc.) gelten als geworfen, und zwar bis zum Punkt der Beeinflussung. Werden in Wurfrichtung sich fortbewegende Wurfgeräte durch Mitglieder der gegnerischen Mannschaft, durch sonstige Vereinsangehörige des Gegners, durch Dritte oder durch Tiere angehalten oder beeinflusst, kann der Wurf wiederholt werden. Treffen Wurfgeräte auf ruhende Gegenstände, gilt der Wurf als geworfen.
Es zählt die erreichte Weite bis zum Anprallpunkt bzw. die nach dem Ableiten erreichte Weite. Werden Wurfgeräte durch parkende Fahrzeuge angehalten oder abgeleitet, gilt der Wurf als ausgeführt, erfolgt dieses bei in der Bewegung befindlichen oder zum Stand gebrachten Fahrzeugen, kann der Wurf wiederholt werden.
Berührt eine Kugel die vom Gegner vorher geworfene Kugel (Klicks) und rollt zurück, so hat die zuletzt geworfene Kugel die Führung. Beide Mannschaften werfen vom gleichen Abwurfpunkt (Berührungspunkt) aus ab.
11. Unstimmigkeiten / Schiedsgericht
Bei Unstimmigkeiten soll versucht werden, zwischen den Mannschaftsführern eine gütliche Einigung an Ort und Stelle zu erreichen. Ist dieses nicht möglich, ist der Wettkampf nach Protesteinlegung auf jeden Fall weiterzuführen.
II. Überregionaler Spielbetrieb
12. Überregionaler Spielbetrieb
Der überregionale Spielbetrieb der Landesverbände umfasst die jeweiligen Landes-, Verbands-, und Bezirksligen und die Bezirksklassen.
Nicht zum überregionalen Spielbetrieb gehören der regionale Kreisspielbetrieb zweier oder mehrerer Kreise bzw. regionale Kreisspielbetriebe unter der Führung eines Landesverbandes
13. Gruppen- und Mannschaftsstärke beim Straßenboßeln
Die Gruppenstärke ist in allen Männer -, Frauen - und Jugendklassen auf 4 Werfer festgelegt.
Für Männer I - Klassen ist die Mannschaftsstärke auf 16 Werfer bestimmt, davon 2 Holz - und 2 Gummigruppen.Es könne 4 Ersatzwerfer eingewechselt werden
Für Frauen I, Männer II und Männer III - Klassen ist die Mannschaftsstärke auf 8 Werfer festgesetzt, davon je eine Holz - und eine
Gummigruppe. Es können 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden.
Bei Mannschaften mit nur einer Gruppe dürfen 2 Ersatzwerfer eingewechselt werden, wobei auf der Hintour mit Gummi und auf der Rücktour mit Holz geworfen werden muss.
14. Gruppenführer
Gruppenführer ist, falls kein anderer Werfer beim Start benannt wurde, der Anwerfer der jeweiligen Gruppe.
Eine Ausführung dieser Wettkampfbestimmungen sollte bei den Wettkämpfen verfügbar sein, um einen eventuellen Protest vermeiden zu können
15. Allgemeingültiges zu den Wettkampfstrecken
Die angegebenen Heimstrecken sind für die Saison verbindlich.
Es muss die zu Saisonbeginn angegebene Boßelstrecke auch bei Protest des Gegners abgeworfen werden. Sie kann nur bei Sperrungen, Reparaturen etc. mit Einverständnis des Spielleiters geändert werden.
Die gesamte Wurfstrecke zwischen Startlinie, Wendemarkierung und Ziel soll mit etwa 10 - 12 Gruppen-/ Mannschaftsdurchgängen durchworfen werden (ohne das sog. Ausfallen). Daher erfolgt die Festlegung der Wendemarkierung für Männer-, Frauen- und Jugendklassen sowie nach Altersklassen unterschiedlich weit von der Startlinie entfernt.
Vor dem Wettkampf sind dem Gegner evtl. Kugelaufnahmen, Kreuzungen, Brücken oder Kurven bzw. die Wenden bekannt zu machen.
Es ist in jeder Gruppe eine rote Fahne mitzuführen.
16. Startzeiten/ Wettkampfbeginn
Startzeiten, die ohne triftigen Grund überschritten werden, führen zur Disqualifikation. Als triftiger Grund gilt u.a. wenn bei der Anfahrt zu einem Wettkampf die Mannschaft oder ein Mitglied der Mannschaft als Unfallbeteiligte / er aufgehalten wird.
Der Wettkampfbeginn hat lt. Spielplan zu erfolgen.
Die Anfahrt ist so zu planen und durchzuführen, dass das Erreichen des Abwurfortes bis zur festgesetzten Startzeit möglich ist. Unpünktlichkeit auf Grund von Ortsunkenntnis ist kein triftiger Entschuldigungsgrund.
Die Mannschaften müssen zur Startzeit (lt. Spielplan) in der für die jeweilige Mannschaft erforderlichen Personenzahl anwesend sein, eventuelle Ersatzwerfer müssen zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht an der Abwurfmarke anwesend sein. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt der erforderlichen Einwechselung sofort einsetzbar sein.
Das Fehlen auch nur eines Werfers ist gleichbedeutend mit einem Nichtantritt.
Müssen mehrere Mannschaften vom gleichen Abwurfpunkt starten, so ist eine zeitliche Verschiebung des Abwurfes für die nachstartenden Mannschaften zulässig. Die Mannschaften müssen in diesem Fall unmittelbar nacheinander starten; sie müssen aber in jedem Fall alle zur festgesetzten Abwurfzeit vollzählig anwesend sein.
17. Absagen eines Wettkampfes
Bei Schnee, Glätte oder Nebel hat der Gastgeber durch die lt. Anschriftenliste verantwortliche Person (1. Vorsitzender, Mannschaftsführer oder Sportwart) bis spätestens 1 Stunde vor Startbeginn dem Gast über dessen laut Anschriftenliste (wie vor) verantwortliche Person den Wettkampf abzusagen, der Spielleiter ist unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Gast hat bis Startbeginn eine Einspruchsmöglichkeit beim Spielleiter. Dieser oder ein Vertreter setzt den Wettkampf noch für später an, setzt die Begegnung ab oder setzt in der Hinrunde die Strecke des Gegners als Wettkampfort fest.
Die Boßelstrecke muss frei von Schnee und Eis sein. Regen und Wind sind keine Absagegründe.
Die ausgefallenen Wettkämpfe sind grundsätzlich am nächsten freien Spieltag nachzuholen.
Beim Nachholen von ausgefallenen Punktwettkämpfen haben die vom Spielleiter angesetzten Blocknachholungen Vorrang vor Einzelnachholungen.
Dem Spielleiter ist die Möglichkeit gegeben, im Rahmen der Nachholung von Wettkämpfen zwei Punktwettkämpfe an einem Wochenende anzusetzen, wenn der Spielplan dies erfordert und es keine andere zeitliche Nachholmöglichkeit gibt.
Ausnahme: Bei extremen Witterungsverhältnissen kann nur über den Spielleiter der Wettkampf abgesagt werden.
18. Teilnahme mit mehreren Mannschaften
Nehmen mehrere Mannschaften einer Altersklasse eines Vereins am Punktspielbetrieb teil, sind Mannschaften aus unteren Klassen nur startberechtigt, wenn die Mannschaft-/en in den höheren Klassen vollzählig angetreten ist / sind.
Werfer einer klassenhöheren Mannschaft müssen an mindestens zwei Pflichtwettkämpfen aussetzen, um für eine klassenniedrigere Mannschaft spielberechtigt zu sein.
Werfer einer klassenhöheren Mannschaft ist, wer mindestens drei Wettkämpfe in Folge oder fünf Wettkämpfe insgesamt in der laufenden Saison in der höheren Klasse geworfen hat (sog. Festwerfen).
Die Klassenhöhe wird wie folgt festgelegt (von höchster Spielklasse abwärts): z. B.: Landesliga Alterskl. I > Bezirksliga Alterskl. I > Bezirksklasse Alterskl. I. Sollte ein Verein hiergegen verstoßen und nicht spielberechtigte Werfer einsetzen, so wird der Wettkampf für die Mannschaft als verloren, wie bei Nichtantritt, gewertet.
Ergänzung (gültig bis 30.06.2022): Ein Boßelwettkampf darf im Einvernehmen mit dem Gegner und ausschließlich nach Freigabe durch den jeweiligen Staffelleiter nachgeholt werden, wenn bei einer 4er-Mannschaft = 2 Werfer 8er-Mannschaft = 3 Werfer 16er-Mannschaft = 5 Werfer von einer Coronainfektion bzw. einer coronabedingten Quarantäne betroffen sind.
Die Quarantäne bzw. Infektion ist bis spätestens dienstags nach dem Wettkampftag durch ärztliche bzw. behördliche Bescheinigung dem jeweiligen Staffelleiter nachzuweisen. In diesem Fall ist das „Auffüllen“ der höherklassigen Mannschaft mit Werfern der niederklassigen Mannschaft eines Vereins entgegen den Bestimmungen des Blauen Buches, Fach 6a, Nr. 18 Abs. 1 nicht erforderlich.
Erfolgt ein entsprechender Nachweis nicht fristgerecht, erfolgt nachträglich eine Wertung des Wettkampfes zugunsten der gegnerischen Mannschaft/en entsprechend der Regelung gemäß dem Blauen Buch, Fach 6a, Nr. 18 Abs. 5 (Wertung wie bei Nichtantritt).
19. Teilnahme mit Spielgemeinschaften
Die Spielgemeinschaften (SG) sind genehmigungspflichtig.
Die Teilnehmer einer SG behalten ihre volle Vereinszugehörigkeit, Voraussetzung für die Bildung einer Spielgemeinschaft ist, dass Vereine in der Klasse, in der die SG gebildet werden soll, nur über jeweils maximal 4 Werfer verfügen.
Der Antrag auf Zulassung einer SG ist zusammen mit einer Meldeliste, aus der sich zweifelsfrei die jeweilige Vereinszugehörigkeit erkennen läßt, beim zuständigen Kreisverband einzureichen. Gleichzeitig ist der für die SG zuständige Verein (sogenannter "federführende Verein") mitzuteilen. Über die Zulassung der SG entscheidet der Kreisvorstand.
20. Antreten nicht vollzähliger Mannschaften im Punktspielbetrieb (Nichterscheinen)
Bei Antreten eines Vereins mit unvollständiger Mannschaft oder Nichtantritt erhält der Gegner in der Punktrunde 2 Pluspunkte sowie in der Altersklasse Männer I 10 Schoet, in allen anderen Klassen 5 Schoet zuerkannt. Zusätzlich kann der Verein mit einer Geldstrafe belegt werden. Der Betrag ist an den jeweiligen Landesverband zu überweisen. Sollten durch einen triftigen Grund unmittelbar auf dem Wege zum Wettkampf Werfer ausfallen, kann der Wettkampf durch den Spielleiter neu angesetzt werden.
Tritt eine Mannschaft dreimal in der laufenden Saison nicht an, so wird sie aus der Wertung genommen und ist 1. Absteiger.
21. Spielbericht
Die Namen der eingesetzten Werfer und das Ergebnis sind im Spielbericht einzutragen. Der Spielbericht muss in jedem Fall, auch bei einem Protest, von den beiden Mannschaftsführern unterschrieben werden. Der Spielbericht ist umgehend, spätestens am 1. Werktag nach dem Spieltag (Poststempel) vom gastgebenden Verein an den zuständigen Spielleiter zu senden. Nur dieser Spielbericht ist verbindlich für die Wertung.
Sollten vom Spielleiter nach dem Wettkampf Unstimmigkeiten im Spielbericht festgestellt werden, hat er das Recht, die Wertung abzuändern.
Gegen die Entscheidung des Spielleiters kann nach Bekanntgabe innerhalb von 3 Werktagen Protest (s. Punkt 15) eingelegt werden.
22. Wettkampfwertung
Ein Wettkampf gilt als gewonnen, wenn das Ergebnis aller Gruppen einer Mannschaft einen Vorsprung von 1 Schoet und mehr ergibt. Ein Sieg wird mit 2 Pluspunkten, eine Niederlage mit 2 Minuspunkten und ein Unentschieden mit jeweils 1 Punkt bewertet. Das Schoetverhältnis wird ermittelt, indem die von beiden Mannschaften erzielten Schoet und Meter addiert werden.
Ein Schoet entspricht:
- alle Männerklassen, männl. Jugend A 150 m
- alle Frauenklassen, weibl. Jugend A 100 m
- Jugend B-D 100 m
- Jugend E 75 m
- Jugend F 50 m.
Die Messungen erfolgen mit einem Messrad oder aufgrund von Straßenmarkierungen.
Die Festlegung der Meter hat durch die Gruppenführer der jeweiligen Gruppen zu erfolgen, sobald die Siegerkugel das Ziel erreicht hat.
23. Protest / Schiedsgericht bei der Punktrunde
Wird von einem Verein Protest eingelegt, so muss dies auf dem Spielbericht vermerkt werden.
Telefonisch, oder per Fax, muss der Protest mit der Ergebnismeldung beim Spielleiter vorgebracht werden. Alles Weitere regelt die jeweilige Schiedsgerichtsordnung.
24. Tabellenwertung
Die Wertung in der Tabelle wird folgendermaßen festgelegt:
Maßgebend sind grundsätzlich die Punkte. Bei Punktgleichheit zählt die Schoetdifferenz, danach die Meterdifferenz. Bei Punkt-, Schoet- und Metergleichheit ist z. B. 90:60 besser als 70:40. Darüber hinaus zählt der direkte Vergleich.